Es ist uns ein besondere Freude bekannt zu geben, dass der Verein per 09.01.2017 auch die letzte Hürde in die offizielle Aktivität genommen hat:
Mit heutige Post haben wir den Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO erhalten, der bescheinigt, dass der Hand in Hand - Oberes Kylltal e.V. die satzungsgemäßen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO einhält - der Verein ist gemeinnützig.