Sie möchten helfen?

Der Verein vergütet Helfenden jede Hilfeleistung

Im Haus: hauswirtschaftliche Tätigkeiten, handwerkliche Tätigkeiten.
Ums Haus: Rasen mähen, Hecken schneiden, usw.
Betreuung (keine Pflege) von Personen in deren häuslicher Umgebung.
Fahrten und Begleitung zu Ärzten, Behörden usw.
Fahrten und Begleitung zum Einkauf.
Sonstige Hilfen nach Vereinbarung.

...weitere Praxisbeispiele für Ihre Hilfeleistung weiter unten

Ausbezahlt wird eine Aufwandsentschädigung

  • für hauswirtschafliche und handwerkliche Leistungen – 8 EUR je Stunde
  • Begleitpauschale z.B. zum Arzt/Apotheke/Behörden/Einkauf – 10 EUR pauschal bis 3 Stunden, danach 3,00 EUR/Stunde (ab der 4. Stunde) 
  • Kilometerpauschale für An-/Abreise zu Hilfen und für begleitende Fahrten – 0,40 EUR je Kilometer
  • Beratung, Unterstützung und Erledigung z.B. von Schriftverkehr – kostenlos
 
Versicherungen für unsere Helfer

„Hand in Hand - Oberes Kylltal e.V." hat für seine Mitglieder, die im Hilfeeinsatz sind, folgende Versicherungen abgeschlossen:

Betriebs-Haftpflichtversicherung
Versicherte Schäden Versicherungssumme 
  • Personen- und Sachschäden pauschal 5.000.000 EUR 
  • Vermögensschäden 100.000 EUR
Dienstreise-Versicherung 
KFZ-Versicherung bei Einsatz privateigener Fahrzeuge 
  • Vollkasko incl. Teilkasko, 150 EUR Selbstbeteiligung 
  • Rückstufungsverlust, ohne Selbstbeteiligung 
  • Parkplatzschäden, 150 EUR Selbstbeteiligung
Einkommen, Steuerrecht
Die Bezahlung der Hilfeleistungen an die Helfenden durch den Verein erfolgt nach der Übungsleiterpauschale. Nebenberufliche Einnahmen sind bis zu einer Höhe von jährlich 2.400 EUR steuerfrei, wenn eine Tätigkeit für eine gemeinnützige Organisation ausgeübt wird. Neben den steuerlichen Vorteilen sind die Einnahmen auch nicht sozialversicherungspflichtig.

Arbeitslosengeld 2
Auch Empfänger von Arbeitslosengeld 2 haben die Möglichkeit, für den Verein tätig zu werden. Die Übungsleiterpauschale ist nicht anrechnungsfähig. Das ist dann jedenfalls nicht anzunehmen, wenn die Zuwendungen den Betrag von 200 Euro im Monat nicht übersteigen. Die Übungsleiterpauschale von 200 Euro im Monat ist damit anrechnungsfrei. Siehe § 11b SGB II.



Einsatz- Beispiele für Sie als Helfer

- unmittelbar
  • Sie Plaudern, Singen oder lesen gerne vor?
Wir finden den richtigen Freizeitpartner für Sie, der sich auf Ihr Kommen freut. 
  • Sie sind unternehmungslustig, am liebsten in Gesellschaft?
Wir finden das passende Pondon, das gerne Zeit mit Ihnen verbringt! 
  • Einkaufen oder zum Arzt fahren ist eine der leichtesten Übungen für Sie?
Perfekt! Ihr Begleiter wird Ihnen dankbar sein.
  • Sie können für Neues begeistern, haben vielleicht besondere Talente?
Seien Sie die Inspiration! 
  • Behördengänge erledigen ist Ihr Hobby?
Für viele Menschen ist es eine Last! 
  • Lebenserfahrung? Schon etliche Antworten selbst erarbeitet?
Ihre Hilfe bei Behörden- Post, Rechnungen und anderen Anschreiben, die für Unsicherheit sorgen, ist gefragt!

- Familienangehörige

  • Die Lage: Familien haben weiteren Betreuungsbedarf für Ihren Angehörigen. Können die Familien sich stundenweise eine Auszeit nehmen, ohne Ersatz?
Sie können diese lang ersehnte Entlastung sein.